Richtlinie 78/686/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr - alte Fassung -
KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH
KAPITEL II DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES ZAHNARZTES
KAPITEL III DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES FACHZAHNARZTES
KAPITEL IV ERWORBENE RECHTE
KAPITEL V FÜHREN DER AUSBILDUNGSBEZEICHNUNG
KAPITEL VI MASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER TATSÄCHLICHEN AUSÜBUNG DES NIEDERLASSUNGSRECHTS UND DES RECHTS AUF FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR DER ZAHNÄRZTE
A. Besondere Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht
B. Besondere Bestimmungen betreffend den Dienstleistungsverkehr
C. Gemeinsame Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht und den Dienstleistungsverkehr
KAPITEL VII ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN BETREFFEND DIE BESONDEREN VERHÄLTNISSE ITALIENS
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN