Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise - alte Fassung -
TITEL II GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGEN BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES ARZTES
KAPITEL I DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES ARZTES
KAPITEL II DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES FACHARZTES
KAPITEL IV ERWORBENE RECHTE
KAPITEL V FÜHREN DER AUSBILDUNGSBEZEICHNUNG
KAPITEL VI MASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER TATSÄCHLICHEN AUSÜBUNG DES NIEDERLASSUNGSRECHTS UND DES RECHTS AUF FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR DES ARZTES
A. Besondere Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht
B. Besondere Bestimmungen betreffend den Dienstleistungsverkehr
C. Gemeinsame Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht und den Dienstleistungsverkehr