Richtlinie 85/433/EWG des Rates vom 16. September 1985 über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers und über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts für bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten - alte Fassung -
KAPITEL I Anwendungsbereich
KAPITEL II Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise zur Ausübung des Apothekerberufs
KAPITEL III Erworbene Rechte
KAPITEL IV Führen der Ausbildungsbezeichnung
KAPITEL V Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts
KAPITEL VI Schlussbestimmungen