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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz PStG-VwV Allgemeiner Teil A 1 Namensführung A 1.1 Angabe von Namen (§ 23 PStV) A 2 Orts- und Zeitangaben A 3 Religion A 3.1 Körperschaftsstatus A 3.2 Eintragung auf Wunsch A 4 Sprache und Schrift A 4.1 Übersetzung in die deutsche Sprache (§ 2 PStV) A 5 Ausländische öffentliche Urkunden A 5.3 Sonstige Übereinkommen zur Befreiung von der Legalisation A 6 Anerkennung ausländischer Entscheidungen A 6.2 Entscheidungen in Ehesachen A 6.3 Entscheidungen in Lebenspartnerschaftssachen A 6.4 Entscheidungen über Todeserklärung A 7 Prüfung der Staatsangehörigkeit A 7.2 Heimatlose Ausländer, Asylberechtigte und ausländische Flüchtlinge Besonderer Teil Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Zu § 1 PStG Personenstand, Aufgaben des Standesamts 2 Zu § 2 PStG Standesbeamte 2.3 Verschwiegenheitspflicht Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister 3 Zu § 3 PStG Personenstandsregister 3.1 Haupteintrag (§ 16 PStV) 3.2 Suchverzeichnisse (§ 26 PStV) 4 Zu § 4 PStG Sicherungsregister (§ 20 PStV) 5 Zu § 5 PStG Fortführung der Personenstandsregister 5.1 Folgebeurkundungen (§ 17 PStV) 5.2 Beim Standesamt I in Berlin eingehende Urkunden über Personenstandsfälle im Ausland 5.3 Fristen zur Fortführung der Personenstandsregister 6 Zu § 6 PStG Aktenführung 6.1 Sammelakten (§ 22 PStV) 7 Zu § 7 PStG Aufbewahrung 7.1 Sorgfältige Aufbewahrung 7.2 Übergabe der Register und Sammelakten an Archive (§ 25 PStV) 8 Zu § 8 PStG Neubeurkundung nach Verlust eines Registers (§ 24 PStV) 8.1 Verlust eines elektronischen Registers 8.2 Verlust eines Papierregisters 8.3 Verlust eines als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs 9 Zu § 9 PStG Beurkundungsgrundlagen 9.1 Öffentlich beglaubigte Erklärung 9.2 Rückgabe von Urkunden (§ 4 PStV) 9.3 Prüfungspflicht des Standesbeamten (§ 5 PStV) 9.4 Anzeige eines Personenstandsfalls (§ 6 PStV) 9.5 Versicherung an Eides statt Kapitel 3 Eheschließung Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung 12 Zu § 12 PStG Anmeldung der Eheschließung (§ 28 PStV) 12.2 Anmeldung durch Bevollmächtigten 12.3 Angaben der Eheschließenden 12.4 Vorzulegende Unterlagen 12.5 Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung 12.6 Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses 12.7 Weitere Unterlagen bei Auslandsbeteiligung 12.8 Sonstige Hinweise an die Eheschließenden 13 Zu § 13 PStG Prüfung der Ehevoraussetzungen 13.2 Prüfung nach deutschem Recht 13.3 Prüfung nach ausländischem Recht 13.4 Prüfung bei lebensgefährlicher Erkrankung 13.5 Abschluss der Prüfung 14 Zu § 14 PStG Eheschließung (§ 29 PStV) 14.2 Niederschrift über die Eheschließung 15 Zu § 15 PStG Eintragung in das Eheregister Abschnitt 2 Zu § 16 PStG Fortführung 16.1 Anlass der Fortführung 16.2 Folgebeurkundung über Tod, Todeserklärung und gerichtliche Feststellung der Todeszeit 16.3 Folgebeurkundung über Aufhebung oder Scheidung der Ehe 16.4 Folgebeurkundung über Änderung oder Angleichung des Namens 16.5 Folgebeurkundung Religionszugehörigkeit 16.6 Folgebeurkundung über Berichtigung
16.7 Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe durch Wiederverheiratung Kapitel 5 Geburt Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung 18 Zu § 18 PStG Anzeige 18.1 Anzeigefrist, verzögerte Anzeige, fehlender Vorname 18.2 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt (§ 31 PStV) 19 Zu § 19 PStG Anzeige durch Personen 19.2 Anzeigepflicht bei Mitgliedern des Nordatlantikvertrags, der NATO und bei Diplomaten 20 Zu § 20 PStG Anzeige durch Einrichtungen 20.1 Anzeigepflicht der Einrichtung 20.2 Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird 21 Zu § 21 PStG Eintragung in das Geburtenregister 21.1 Maßgeblicher Zeitpunkt für Inhalt der Eintragung 21.2 Grundsätze des deutschen Vornamensrechts 21.4 Weitere Eintragungen 21.5 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 34 PStV) Abschnitt 2 Besonderheiten 22 Zu § 22 PStG Fehlende Vornamen 23 Zu § 23 PStG Zwillings- oder Mehrgeburten 24 Zu § 24 PStG Findelkind 25 Zu § 25 PStG Person mit ungewissem Personenstand 25.1 Örtliche Zuständigkeit 25.2 Ermittlung des Personenstandes vor Beurkundung 25.3 Anwendungsausschluss 26 Zu § 26 PStG Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes 26.1 Geburt beurkundet bei anderem Standesamt 26.2 Ermittlung weiterer Daten Abschnitt 3 Zu § 27 PStG Feststellung und Änderung des Personenstandes 27.1 Fortführung des Geburtenregisters (§ 36 PStV) 27.2 Folgebeurkundung über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft 27.3 Folgebeurkundung über Anerkennung der Mutterschaft 27.4 Folgebeurkundung über Nichtbestehen der Vaterschaft 27.5 Folgebeurkundung über Annahme als Kind 27.6 Folgebeurkundung über Annahme als Kind im Ausland 27.7 Folgebeurkundung über Namensänderung 27.8 Folgebeurkundung über Änderung der Geschlechtszugehörigkeit 27.9 Folgebeurkundung über Änderung der Religionszugehörigkeit 27.10 Folgebeurkundung über Berichtigung Kapitel 6 Sterbefall Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung 28 Zu § 28 PStG Anzeige 28.2 Angaben des Anzeigenden 28.3 Anhaltspunkte für einen gewaltsamen Tod 28.4 Nachweise bei Anzeige eines Sterbefalls (§ 38 PStV) 29 Zu § 29 PStG Anzeige durch Personen 29.2 Anzeigepflicht bei Mitgliedern des Nordatlantikvertrags, der NATO und bei Diplomaten 29.3 Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (§ 44 PStV) 29.4 Schriftliche Anzeige durch Bestattungsunternehmen 30 Zu § 30 PStG Anzeige durch Einrichtungen und Behörden 31 Zu § 31 PStG Eintragung in das Sterberegister 31.1 Maßgeblicher Zeitpunkt für Inhalt der Eintragung 31.2 Unbekannter Todeszeitpunkt 31.3 Sterbeort und letzter Wohnort 31.4 Religionszugehörigkeit des Verstorbenen 31.5 Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen (§ 39 PStV) Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen 32 Zu § 32 PStG Fortführung 32.1 Folgebeurkundung über Berichtigung 33 Zu § 33 PStG Todeserklärungen 33.1 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen (§ 41 PStV) 33.2 Sterbefallbeurkundung nach Todeserklärung Kapitel 7 Besondere Beurkundungen Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle 34 Zu § 34 PStG Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland 34.1 Abgrenzung Inland und Ausland 34.2 Ausschluss von nachträglicher Beurkundung 34.3 Vermeidung von Doppelbeurkundungen 34.4 Maßgeblicher Zeitpunkt für Inhalt der Eintragung 34.5 Namensführung der Ehegatten 34.6 Nicht erwiesene Angaben 34.7 Übereinkommen zur Erleichterung von Eheschließungen im Ausland 36 Zu § 36 PStG Geburten und Sterbefälle im Ausland 36.1 Abgrenzung Inland und Ausland 36.2 Zuständigkeit und Vermeidung von Doppelbeurkundungen 36.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für Inhalt der Eintragung 37 Zu § 37 PStG Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen 37.1 Geburts- oder Sterbeort 37.2 Sterbefall außerhalb des Seeschiffes 38 Zu § 38 PStG Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern (§ 43 PStV) 39 Zu § 39 PStG Ehefähigkeitszeugnis 39.1 Voraussetzung zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses 39.2 Ablehnung der Ausstellung 39.3 Hinweis auf Namensführung 39.4 Formblatt für Ehefähigkeitszeugnis 39.5 Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis (§ 51 PStV) 40 Zu § 40 PStG Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen 41 Zu § 41 PStG Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten 41.1 Allgemeine Vorbemerkung 41.2 Namenserklärung nach Auflösung der Ehe 43 Zu § 43 PStG Erklärungen zur Namensangleichung 43.1 Angleichung von Namen (§ 45 PStV) 43.2 Weitere Angaben in der Erklärung 43.3 Angleichungserklärung bei der Eheschließung 44 Zu § 44 PStG Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft 44.1 Allgemeine Vorbemerkung 44.2 Anerkennung der Vaterschaft 44.3 Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes 44.4 Anerkennung der Vaterschaft und namensrechtliche Folgen 44.6 Übereinkommen über die Zuständigkeit der Anerkennungsbehörden 44.7 Anerkennung der Mutterschaft 44.8 Übereinkommen über die Feststellung der mütterlichen Abstammung 45 Zu § 45 PStG Erklärungen zur Namensführung des Kindes 45.1 Allgemeine Vorbemerkung 45.2 Erklärungen mehrerer Personen 45.3 Weitere Angaben in der Erklärung Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts 46 Zu § 46 PStG Änderung einer Anzeige 47 Zu § 47 PStG Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung 47.1 Berichtigungen (§ 47 PStV) 47.2 Fehlende Angaben im Eintrag 47.3 Anhörung Beteiligter Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren 48 Zu § 48 PStG Berichtigung auf Anordnung des Gerichts 48.1 Form des Berichtigungsantrags 48.2 Übereinkommen über die Berichtigung von Einträgen 49 Zu § 49 PStG Anweisung durch das Gericht 50 Zu § 50 PStG Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte 53 Zu § 53 PStG Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden 54 Zu § 54 PStG Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden 54.1 Beweiskraft der Standesregister und ähnlicher Register 54.2 Beweiskraft öffentlicher Urkunden 54.3 Beweiskraft mehrsprachiger Urkunden 55 Zu § 55 PStG Personenstandsurkunden (§ 48 PStV) 55.1 Ausstellung von Personenstandsurkunden 55.2 Ausstellung von Urkunden nach Ablauf der Fortführungsfristen 55.3 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister (§ 50 PStV) 55.4 Internationales Stammbuch der Familie (§ 52 PStV) 56 Zu § 56 PStG Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden 56.2 Besonderheiten bei Personenstandsurkunden aus Altregistern 56.3 Ausstellung von Personenstandsurkunden bei einem nicht registerführenden Standesamt 57 Zu § 57 PStG Eheurkunde 57.1 Eheurkunde aus der Niederschrift über die Eheschließung 57.2 Eintragung der Namen 57.3 Berücksichtigung von Folgebeurkundungen 57.4 Besonderheiten bei Eheurkunden aus Altregistern 59 Zu § 59 PStG Geburtsurkunde 59.1 Urkunde für tot geborenes Kind 59.2 Urkunde für angenommenes Kind 59.3 Urkunde für Mutterschaftshilfe 59.4 Weglassen von Angaben 59.5 Besonderheiten bei Geburtsurkunden aus Altregistern 60 Zu § 60 PStG Sterbeurkunde 60.1 Angabe der Todeszeit 60.2 Person für tot erklärt 60.3 Besonderheiten bei Sterbeurkunden aus Altregistern Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister 61 Zu § 61 PStG Allgemeine Vorschriften für die Benutzung 61.2 Archivrechtliche Benutzung nach Ablauf der Fortführungsfristen 62 Zu § 62 PStG Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht 62.1 Rechtliches und berechtigtes Interesse 62.2 Benutzung durch Personen (§ 53 PStV) 63 Zu § 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen 63.1 Benutzung bei Annahme als Kind 63.2 Benutzung bei Änderung der Geschlechtszugehörigkeit 64 Zu § 64 PStG Sperrvermerke 64.1 Allgemeine Vorbemerkung 64.2 Sperrvermerk zum Schutz persönlicher Interessen
64.3 Sperrvermerk zum Zeugenschutz 65 Zu § 65 PStG Benutzung durch Behörden und Gerichte 65.2 Benutzung der Sammelakten durch Behörden und Gerichte 65.3 Benutzung durch Religionsgemeinschaften 65.4 Benutzung durch ausländische diplomatische oder konsularische Vertretungen (§ 54 PStV) 65.5 Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden
65.6 Europäisches Übereinkommen über die Erlangung von Auskünften in Verwaltungssachen im Ausland 65.7 Schriftverkehr zwischen Standesämtern und ausländischen Behörden 65.7.1 Diplomatischer Weg 65.7.2 Konsularischer Weg 65.7.3 Direkter Schriftverkehr mit ausländischen konsularischen Vertretungen 65.7.4 Sonstiger Verkehr mit ausländischen Behörden 66 Zu § 66 PStG Benutzung für wissenschaftliche Zwecke (§ 55 PStV) 68 Zu § 68 PStG Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen 68.1 Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister (§ 57 PStV) 68.2 Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister (§ 58 PStV) 68.3 Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister (§ 60 PStV) 68.4 Mitteilungen für statistische Zwecke (§ 61 PStV) 68.5 Besonderheiten bei Mitteilungen (§ 62 PStV) 68.6 Datenübermittlung (§ 63 PStV) Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren 69 Zu § 69 PStG Erzwingung von Anzeigen 69.2 Zwangsgeld bei Mitgliedern ausländischer Missionen 70 Zu § 70 PStG Bußgeldvorschriften 72 Zu § 72 PStG Erhebung von Gebühren und Auslagen 72.1 Gebührenfreiheit nach Bundes- oder Landesrecht 72.2 Gebührenfreiheit nach internationalen Übereinkommen Kapitel 12 Übergangsvorschriften 75 Zu § 75 PStG Übergangsbeurkundung (§ 65 PStV) 75.1 Allgemeine Vorbemerkung 75.3 Übernahme in elektronische Register (§ 69 PStV) 76 Zu § 76 PStG Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher 76.1 Fortführung von Altregistern (§ 66 PStV) 76.2 Personenstandsurkunden aus Altregistern (§ 70 PStV) 76.3 Nacherfassung in elektronischen Registern (§ 69 PStV) 77 Zu § 77 PStG Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher 77.1 Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag (§ 67 PStV) 77.2 Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (§ 49 PStV) 78 Zu § 78 PStG Heiratsbuch 78.1 Fortführung des Heiratseintrags (§ 68 PStV) 78.2 Verlust des Familienbuches
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Änderungsinformation |
vom 1 1 Ziffer I der PStG-VwV. Ziffer II dieser Vorschrift lautet: II. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) tritt am ersten Tag des vierten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA vom 27. Juli 2000 (BAnz. Nr. 154 a vom 17. August 2000), zuletzt geändert durch die Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (19. DA-ÄndVwV) vom 15. August 2007 (BAnz. S. 7280) wird aufgehoben.
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