Personenstandsgesetz - alte Fassung - (PStG)

Personenstandsgesetz - alte Fassung -
PStG
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
VIERTER ABSCHNITT Beurkundung des Personenstandes in besonderen Fällen und Entscheidung bei Zweifeln über die örtliche Zuständigkeit
FÜNFTER ABSCHNITT Zweitbuch und Erneuerung von Personenstandsbüchern
SIEBENTER ABSCHNITT Standesamtsbezirk und Standesbeamter
ACHTER ABSCHNITT Beweiskraft der Personenstandsbücher und -urkunden


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