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Artikel 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Gemäß Artikel 7 dieses Gesetzes tritt das PAuswG am 1. November 2010 in Kraft mit Ausnahme von § 21, der vorab am 1. Mai 2010 in Kraft tritt.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 98/34/EG.