Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
§ 1 Bestimmung der Zentralen Stelle
§ 2 Aufgabe der Zentralen Stelle
§ 3 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
28.
Juli
2005
GBl.
S. 584
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Gesundheitswesen/Gesundheitsschutz/Impfwesen und Röntgenreihenuntersuchungen