Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität; hier: Richtlinien für eine einheitliche Praxis der Strafverfolgung bei Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz - alte Fassung -
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität; hier: Richtlinien für eine einheitliche Praxis der Strafverfolgung bei Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz - alte Fassung -
Vorspann
I. Vorbemerkung
II. Hinweise für die Staatsanwaltschaften
1. Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, Erhebung der öffentlichen Klage
2. Ausnahmen von der Pflicht zur Strafverfolgung, Verfahrensabschluß ohne öffentliche Klage
2.0 Beurteilungskriterien
2.1 Absehen von der Verfolgung nach §§ 153,153 a StPO, §§ 45, 47 JGG
2.2 Absehen von der Strafverfolgung nach § 153 b StPO i. V. m. § 29 Abs. 5 BtMG
2.3 Absehen von der Verfolgung nach § 153 b StPO i. V. m. § 31 Nrn. 1 und 2 BtMG
2.4 Absehen von der Verfolgung nach § 31 a BtMG
2.5 Absehen von der Verfolgung nach § 37 BtMG
3. Absehen von der Strafverfolgung aus sonstigen Gründen
3.1 Absehen von der Verfolgung nach §§ 154,154 a StPO
3.2 Absehen von der Verfolgung nach § 154 b StPO
III. Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
3.
August
1995
Die Justiz
S. 366
neu erlassen durch Verwaltungsvorschrift vom
2.
Dezember
2002
Die Justiz
2003
S. 6
automatisch außer Kraft getreten gemäß Vorschriftenanordnung vom
23.
November
2004
Die Justiz
2005
S. 33