Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Innenministeriums zur Inanspruchnahme von Informanten und zum Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) im Rahmen der Strafverfolgung
1
Bei den Zusätzen in Kursivschrift handelt es sich um landesspezifische Ergänzungen des im übrigen bundeseinheitlichen Textes.
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Innenministeriums zur Inanspruchnahme von Informanten und zum Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) im Rahmen der Strafverfolgung
2
Vorspann
1 Grundsätzliches
2 Begriffsbestimmungen
3 Voraussetzungen der Zusicherung der Vertraulichkeit/Geheimhaltung
4 Umfang und Folgen der Zusicherung
5 Verfahren
6 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
4.
März
1986
GABl.
S. 292
neu erlassen durch Verwaltungsvorschrift vom
8.
Dezember
2003
GABl.
2004
S. 2
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Polizei/Einzelne Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes