Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
Vorspann
§ 1 Kampfhunde
§ 2 Gefährliche Hunde
§ 3 Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden
§ 4 Besondere Halterpflichten, Leinen- und Maulkorbzwang
§ 5 Zucht und Ausbildung
§ 6 Verordnungen nachgeordneter allgemeiner Polizeibehörden; weitere Maßnahmen
§ 7 Diensthunde, auswärtige Hunde
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9
§ 10 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
3.
August
2000
GBl.
S. 574
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Polizei/Allgemeines Polizeirecht