Anordnung der Landesregierung über das Verhalten gegenüber Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen
Anordnung der Landesregierung über das Verhalten gegenüber Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen
Vorspann
ABSCHNITT I Allgemeine Rechtsgrundlagen
ABSCHNITT II Durch Vorrechte und Immunitäten begünstigte Personen
A
B
C
D Internationale Organisationen
E Soldaten anderer Staaten
F
ABSCHNITT III Diplomatische Missionen und ihre Mitglieder
A Räumlichkeiten der diplomatischen Missionen
B Mitglieder diplomatischer Missionen und ihre privaten Hausangestellten
ABSCHNITT IV Konsularische Vertretungen und ihre Mitglieder
A Räumlichkeiten der konsularischen Vertretungen
B Mitglieder der konsularischen Vertretungen
ABSCHNITT V Folgerungen aus den Abschnitten III und IV für die Verwaltung A
B Auf die folgenden Regelungen wird besonders hingewiesen
ABSCHNITT VI Kurierverkehr
ABSCHNITT VII Abgabenrechtliche Vorrechte und Befreiungen
ABSCHNITT VIII Ausweise für Mitglieder ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen
ABSCHNITT IX Kraftfahrzeugkennzeichen
A Diplomatische Vertretungen
B Berufskonsularische Vertretungen
C Honorarkonsuln
D Vertretungen zwischen- und überstaatlicher Organisationen
ABSCHNITT X Verhalten gegenüber Ausweisinhabern
ABSCHNITT XI Ehrung und Schutz von Besuchern
ABSCHNITT XII Sonderbestimmungen für die Rechtsstellung der Stationierungsstreitkräfte und die aufgrund des Nordatlantikvertrages errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Mitglieder der Truppe und des zivilen Gefolges sowie Angehörige)
ABSCHNITT XIII Schlußbestimmungen
Musterder vom Staatsministerium Baden-Württemberg- Protokoll -auszustellenden Konsulatsausweise
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Änderungsinformation
vom
22.
Mai
1995
GABl.
S. 516
ber.
S. 692
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Behördenaufbau/Innerer Dienst, Personalwesen (soweit nicht Personalrecht), Repräsentation/Amtlicher Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inland