Bekanntmachung des Innenministeriums über die Studienordnung der Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei
Bekanntmachung des Innenministeriums über die Studienordnung der Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei
Vorspann
Stundenzahl für das Studium an der Hochschule für Polizei (ohne Praktikum):
Teil I - Ausbildung -
1. EinführungspraktikumStudienziele:
Durchführung des Einführungspraktikums:
Thematische Schwerpunkte und Ausbildungsstationen:
2. Grundstudium
Thematische Schwerpunkte:
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Thematische Schwerpunkte: Allgemeiner Teil
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Text der VWV
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3. HauptpraktikumStudienziele:
Durchführung der Praktika:
Thematische Schwerpunkte und AusbildungsstationenAmtliche Fußnote: Das Nähere regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Durchführung der Praktika in der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, Praxishospitation und Praktika in der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sowie Informationsaufenthalte (VwV-Praktika).:
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5. Hauptstudium (Schwerpunktstudium)
6. Studienfahrten
Teil II - Prüfungen -
Text der VWV
2. Leistungsfeststellungen in den Fremdsprachen nach § 16 Absatz 2 APrOPol gD
3. Leistungsnachweise im Schwerpunktstudium nach § 22 APrOPol gD
4. Diplomarbeit nach § 23 APrOPol gD
Text der VWV
Änderungsinformation
vom
6.
Juli
2000
GABl.
2001
S. 625
geändert durch Bekanntmachung vom
6.
März
2003
GABl.
S. 142