Bestimmungen des Finanzministeriums über die Verwendung von automatischen Datenverarbeitungsanlagen und für die Übernahme des Inhalts von aufzubewahrenden Unterlagen auf Bildträger im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Bestimmungen des Finanzministeriums über die Verwendung von automatischen Datenverarbeitungsanlagen und für die Übernahme des Inhalts von aufzubewahrenden Unterlagen auf Bildträger im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Vorspann
Text der VWV
Anlage 1
Anlage 2
Änderungsinformation
vom
17.
August
1979
GABl.
S. 1005
Anlage 1 geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
12.
Juli
1988
GABl.
S. 583
neu erlassen durch Verwaltungsvorschrift vom
18.
August
1989
GABl.
S. 1188