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Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG ERSTER TEIL Personalvertretungen im Bundesdienst ERSTES KAPITEL Allgemeine Vorschriften ZWEITES KAPITEL Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrates Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrates Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder Fünfter Abschnitt Personalversammlung Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat DRITTES KAPITEL Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung VIERTES KAPITEL Vertretung der nichtständig Beschäftigten FÜNFTES KAPITEL Beteiligung der Personalvertretung Erster Abschnitt Allgemeines Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates SECHSTES KAPITEL Gerichtliche Entscheidungen SIEBENTES KAPITEL Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen ZWEITER TEIL Personalvertretungen in den Ländern ERSTES KAPITEL Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung ZWEITES KAPITEL Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften VIERTER TEIL Schlußvorschriften
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Änderungsinformation |
| geändert durch Gesetze vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom
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