Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG)

Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg
LPVG
ZWEITER TEIL Der Personalrat
FÜNFTER TEIL Ausbildungspersonalrat
SIEBENTER TEIL Datenschutz
NEUNTER TEIL Zuständigkeit des Personalrats, des Gesamtpersonalrats und der Stufenvertretungen
ZEHNTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen
ELFTER TEIL Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen
ZWÖLFTER TEIL Besondere Vorschriften für die Justizverwaltung
DREIZEHNTER TEIL Besondere Vorschriften für die Polizei und für das Landesamt für Verfassungsschutz
FÜNFZEHNTER TEIL Besondere Vorschriften für die Forstverwaltung und die Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung


Stand: 22.11.2011 (GBl. 2011 S. 501)
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