Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Innenministeriums über die Gewährung eines Zuschlags nach § 6 Abs. 2 Landesreisekostengesetz (LRKG) (VwV – Schlechtwegezuschlag – Forst)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Innenministeriums über die Gewährung eines Zuschlags nach § 6 Abs. 2 Landesreisekostengesetz (LRKG)


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