Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Innenministeriums über die Gewährung eines Zuschlags nach § 6 Abs. 2 Landesreisekostengesetz (LRKG) (VwV – Schlechtwegezuschlag – Forst)
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Innenministeriums über die Gewährung eines Zuschlags nach § 6 Abs. 2 Landesreisekostengesetz (LRKG)
Az.: 53-0371.2-2
Änderungsinformation
vom
10.
Juli
2007
GABl.
S. 503
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen/Besoldung, Versorgung und sonstige Bezüge der Beamten/Dienstreisen, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld/Reisekosten