Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule (Heilfürsorgeverordnung - HVO)
Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule
HVO
Vorspann
Erster Teil Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule
§ 1 Heilfürsorgeberechtigte
§ 2 Art und Umfang der Heilfürsorgeleistungen
§ 3 Kostenträger
§ 4 Ambulante Betreuung
§ 5 Ambulante Betreuung bei der Bereitschaftspolizei und von Einsatzeinheiten
§ 6 Zahnärztliche Betreuung
§ 7 Zahnersatz
§ 8 Krankenhausbehandlung
§ 9 Krankenpflege
§ 10 Familien- und Haushaltshilfe
§ 11 Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln
§ 12 Hilfsmittel und Körperersatzstücke
§ 13 Heilmittel und Soziotherapie
§ 14 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 15 Vorbeugende Maßnahmen
§ 16 Fahr- und Transportkosten
§ 17 Leistungen außerhalb des Landes
§ 18 Zuständigkeit
Zweiter Teil Heilfürsorge für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr
§ 19
Dritter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 20 Zuschussgewährung
§ 21 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
Änderungsinformation
vom
3.
Januar
2011
GBl.
S. 16
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen/Beamte, Richter/Rechte der Beamten/Fürsorge und Schutz