Verordnung der Landesregierung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit - alte Fassung - (Dienstbezügezuschlagsverordnung - alte Fassung - - DBZV a.F.)
Verordnung der Landesregierung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit - alte Fassung -
DBZV a.F.
Vorspann
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gewährung eines Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 3 Ausschluss des Zuschlags
§ 4 Nachzahlungen für Kläger, Widerspruchsführer und Antragsteller für die Jahre 2002 bis 2006
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsinformation
vom
6.
November
2007
GBl.
S. 490
ber. S. 607
geändert durch Verordnung vom
1.
Dezember
2009
GBl.
S. 685
aufgehoben durch Gesetz vom
9.
November
2010
GBl.
S. 793
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen/Besoldung, Versorgung und sonstige Bezüge der Beamten/Besoldung; Leistungen für Ehrenbeamte/Allgemeines/Landesbesoldungsrecht