Verordnung des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Kürzung der Anwärterbezüge und der Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger (ZuVO zu § 66 Abs. 1 BBesG) - alte Fassung -