Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für Lebensmittelchemiker
Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für Lebensmittelchemiker
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gliederung der Ausbildung und Prüfung, zuständige Behörde
§ 1 a Zuständige Behörde zum Schutz der Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemiker“
§ 2 Studium
§ 3 Praktische Ausbildung
ZWEITER ABSCHNITT Allgemeine Prüfungsvorschriften
§ 4 Prüfungsausschüsse
§ 5 Prüfer, Beisitzer
§ 6 Zeitpunkt der Prüfungen
§ 7 Antrag, Zulassung
§ 8 Mündliche Prüfungen
§ 9 Bewertung der Prüfungsleistungen, Notenbildung, Bestehen und Nichtbestehen
§ 10 Versäumnis, Rücktritt
§ 11 Täuschung, Ordnungsverstöße
§ 12 Wiederholung, Freiversuch
§ 13 Zeugnis, Bescheinigung, Akteneinsicht
DRITTER ABSCHNITT Prüfungen
§ 14 Erster Prüfungsabschnitt
§ 15 Zweiter Prüfungsabschnitt
§ 16 Wissenschaftliche Abschlußarbeit
§ 17 Dritter Prüfungsabschnitt
VIERTER ABSCHNITT Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen
§ 18 Anrechnung
§ 19 Ausländische Hochschuldiplome
FÜNFTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 20 Übergangsvorschrift
§ 21 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)
Anlage 2 (zu § 14)
Anlage 3 (zu § 15)
Anlage 4 (zu § 17)
Änderungsinformation
vom
15.
Oktober
1998
GBl.
S. 596
geändert durch Verordnung vom
20.
September
2005
GBl.
S. 679
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Gesundheitswesen/Berufe des Gesundheitswesens, Berufsausübung, medizinische Eingriffe/Lebensmittelchemiker