Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst (Ausbildungsordnung für den Justizwachtmeisterdienst)
Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst
Vorspann
§ 1 Erwerb der Befähigung
§ 2 Grundsätze der Ausbildung
§ 3 Ausbildungsbehörden
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Zulassungsverfahren
§ 6 Ernennung
§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Ausbildung
§ 9 Praktische Ausbildung
§ 10 Theoretische Ausbildung
§ 11 Schriftliche Arbeiten
§ 12 Bewertung der Leistungen
§ 13 Befähigungsfeststellung
§ 14 Entlassung
§ 15 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
15.
Dezember
1975
GBl.
1976
S. 61
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen/Beamte, Richter/Laufbahnwesen, Aus- und Fortbildung/Laufbahnen im einzelnen/Justizministerium