Verordnung der Landesregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Lande Baden-Württemberg - alte Fassung - (Landeslaufbahnverordnung - LVO)

Verordnung der Landesregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Lande Baden-Württemberg - alte Fassung -
LVO
2. ABSCHNITT Laufbahnbewerber
4. ABSCHNITT Fortbildung
5. ABSCHNITT Ausnahmen
6. ABSCHNITT Richter, Staatsanwälte und badische Amtsnotare


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