Abkommen über die einheitliche Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und den mittleren eichtechnischen Dienst
Abkommen über die einheitliche Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und den mittleren eichtechnischen Dienst
Vorspann
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Änderungsinformation
vom
2.
Dezember
1976
GBl. BW
S. 368
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Veröffentlicht als Anlage 2 zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen eichtechnischen Dienst vom 24. August 1987 (GBl. BW S. 368).