Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung (APrORV gD)
Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung
APrORV gD
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ausbildungsziel
§ 2 Laufbahnbefähigung
§ 3 Dauer der Ausbildung
§ 4 Ausbildungsbehörde
ZWEITER ABSCHNITT Zulassung
§ 5 Zulassung zur Ausbildung
§ 6 Voraussetzungen für die Zulassung
§ 7 Einbeziehung in das Auswahlverfahren
§ 8 Durchführung des Auswahlverfahrens
§ 9 Verfall der Zulassung
§ 10 Zuweisung zur Hochschule
§ 11 Eingliederungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz
DRITTER ABSCHNITT Vorbereitungsdienst, Studium
§ 12 Einstellungsvoraussetzungen, Entlassung
§ 13 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Ausbildungsinhalte
§ 14 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 15 Studieneinheiten (Module)
§ 16 Leistungspunkte
§ 17 Praktische Ausbildung
§ 18 Bewertung der praktischen Ausbildung
VIERTER ABSCHNITT Prüfungen
§ 19 Prüfungsbehörde
§ 20 Staatsprüfung
§ 21 Modulprüfungen
§ 22 Bachelorarbeit
§ 23 Prüfungsbewertung
§ 24 Fernbleiben, Rücktritt, Behinderung
§ 25 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung
§ 26 Wiederholung von Modulprüfungen und der Bachelorarbeit
§ 27 Feststellung des Ergebnisses
§ 28 Abschlusszeugnis und Hochschulgrad
§ 29 Prüfungsakten
FÜNFTER ABSCHNITT Sonstige Bestimmungen
§ 30 Urlaub
§ 31 Rechtsaufsicht
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten