Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW)

Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg
LBeamtVGBW
Zweiter Teil Versorgung
1. Abschnitt Allgemeine versorgungsrechtliche Vorschriften
4. Abschnitt Bezüge bei Verschollenheit