Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 79 BBG über die Ersatzleistung für Sachschäden, die Beamte oder ihre Familienangehörigen durch Gewaltaktionen erleiden
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 79 BBG über die Ersatzleistung für Sachschäden, die Beamte oder ihre Familienangehörigen durch Gewaltaktionen erleiden
Text der VWV
Text der VWV
Text der VWV