Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen (HNTVO)

Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen
HNTVO
DRITTER ABSCHNITT: Genehmigung der Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn
FÜNFTER ABSCHNITT: Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung, Schlußbestimmungen