Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen (HNTVO)
Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen
HNTVO
ERSTER ABSCHNITT: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Geltung der Landesnebentätigkeitsverordnung
§ 3 Verhältnis von Nebentätigkeiten zu Dienstaufgaben
§ 3 a Ausnahmen vom Höchstbetrag und von der Ablieferungspflicht
ZWEITER ABSCHNITT: Genehmigung von Nebentätigkeiten, Genehmigungsverfahren
§ 4 Allgemeine Genehmigung
§ 5 Bereich der Medizin
§ 6 Freiberufliche Nebentätigkeit von Hochschullehrern
§ 7 Genehmigungsverfahren
DRITTER ABSCHNITT: Genehmigung der Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn
§ 8 Genehmigungspflicht, Genehmigungsverfahren
§ 9 Allgemeine Genehmigung
VIERTER ABSCHNITT: Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn
§ 10 Höhe des Nutzungsentgelts bei Nebentätigkeiten außerhalb der Medizin
§ 11 Höhe des Nutzungsentgelts bei Nebentätigkeiten in der Medizin
§ 11 a
§ 12 Verzicht auf das Nutzungsentgelt
§ 13 Führung von Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme, Abrechnung
§ 14 Festsetzung und Fälligkeit des Nutzungsentgelts
FÜNFTER ABSCHNITT: Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung, Schlußbestimmungen
§ 15
§ 16 Schlußbestimmungen