Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über den Urlaub der Beamten und Richter (UrlVO)
Verordnung der Landesregierung über den Urlaub der Beamten und Richter
Vorspann
1. Abschnitt Erholungsurlaub
§ 1 Urlaubsjahr und Dauer des Erholungsurlaubs
§ 2 Gewährleistung des Dienstbetriebs
§ 3 Wartezeit
§ 4 Anrechnung und Kürzung
§ 5 Antritt und Verfall
§ 6 Widerruf und Verlegung
§ 7 Erkrankung während des Erholungsurlaubs
§ 8 Zusätzlicher Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)
§ 8 a Zusätzlicher Erholungsurlaub (Zusatzurlaub) für Schichtdienst
§ 9 Höchstdauer des Zusatzurlaubs und des Gesamturlaubs
2. Abschnitt Urlaub aus anderen Anlässen
§ 10 Dienstjubiläum
§ 11 Familienheimfahrten
§ 12 Urlaub aus verschiedenen Anlässen
§ 13 Kuren
§ 14 Urlaub aus sonstigen Gründen
§ 14 a Bezüge
3. Abschnitt Zuständigkeit
§ 15
4. Abschnitt Richter
§ 16
5. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 17 Beamte im Vorbereitungsdienst
§ 18
§ 19 Inkrafttreten