Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Richtlinien für die Beurlaubung von Bundesbediensteten zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (BeurlR)
Richtlinien für die Beurlaubung von Bundesbediensteten zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
BeurlR
I.Allgemeines
II.Beurlaubung von Beamten
III.Beurlaubung von Richtern und Soldaten
IV.Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern
V.Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Anhang I zu den Beurlaubungsrichtlinien
Anhang II zu den Beurlaubungsrichtlinien