Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums über die Zuständigkeit für Entscheidungen über den Rechtsschutz für Landesbedienstete in Straf- und anderen Verfahren

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums über die Zuständigkeit für Entscheidungen über den Rechtsschutz für Landesbedienstete in Straf- und anderen Verfahren