Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums über die Zuständigkeit für Entscheidungen über den Rechtsschutz für Landesbedienstete in Straf- und anderen Verfahren