Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Professoren an Universitätskliniken
Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Professoren an Universitätskliniken
Vorspann
§ 1 Arbeitszeit
§ 2 Inkrafttreten