Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung (UkZuVO)
Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung
UkZuVO
Vorspann
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5