Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung (UkZuVO)

Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung
UkZuVO