Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Landesbeamtengesetz (LBG)

Landesbeamtengesetz
LBG
Sechster Teil Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Siebter Teil Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie der kommunalen Landesverbände