Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Indexzahl und den Stundensatz nach Nummer 11.12 Buchst. c Satz 3 und Nummer 11.12.14 Abs. 2 des Gebührenverzeichnisses - alte Fassung -
Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Indexzahl und den Stundensatz nach Nummer 11.12 Buchst. c Satz 3 und Nummer 11.12.14 Abs. 2 des Gebührenverzeichnisses - alte Fassung -
Az.: 4-2621.4-3/46