Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung des Innenministeriums über die Erhebung von Kosten der Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg - alte Fassung - (LVwVGKO a.F.)