Landesverwaltungsgesetz
Landesverwaltungsgesetz
Erster Teil Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
§ 1 Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden
Zweiter Teil Allgemeine Bestimmungen zur Aufsicht, Aufgabenübertragung und zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
§ 2 Dienst- und Fachaufsicht
§ 3 Inhalt der Dienst- und der Fachaufsicht
§ 4 Aufgabenübertragung
§ 5 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
§ 6 Verwaltungsdaten
Dritter Teil Verwaltungsbehörden
Erster Abschnitt Oberste Landesbehörden
§ 7 Einteilung
§ 8 Aufgaben
§ 9 Änderung der Geschäftsbereiche der Ministerien
Zweiter Abschnitt Allgemeine Verwaltungsbehörden
Erster Unterabschnitt Einteilung
§ 10 Allgemeine Verwaltungsbehörden
Zweiter Unterabschnitt Regierungspräsidien
§ 11 Regierungsbezirke und Regierungspräsidien
§ 12 Gebiet der Regierungsbezirke
§ 13 Aufgaben
§ 14 Aufsicht
Dritter Unterabschnitt Untere Verwaltungsbehörden
§ 15 Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen
§ 16 Gemeinsame Durchführung von Aufgaben
§ 17 Verwaltungsgemeinschaften
§ 18 Aufgaben
§ 19 Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und der Verwaltungsgemeinschaften
§ 20 Aufsicht über die Landratsämter
§ 21 Aufsicht über die Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften
§ 22 Vorgaben zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung
Dritter Abschnitt Besondere Verwaltungsbehörden
§ 23 Einteilung
§ 24 Aufgaben
§ 25 Errichtung, Aufhebung, Sitz und Bezirk
§ 26 Aufsicht über die besonderen Verwaltungsbehörden
Vierter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 27 Verhältnis zum Polizeigesetz
§ 28 Verwaltungsvorschriften
Änderungsinformation
vom
14.
Oktober
2008
GBl.
S. 313
1
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Artikel 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform. Gemäß Artikel 46 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Landesverwaltungsgesetz am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Behördenaufbau/Allgemeines