Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über den Petitionsausschuß des Landtags
Gesetz über den Petitionsausschuß des Landtags
§ 1 Recht auf Aktenvorlage, Auskunft und Zutritt
§ 2 Weigerungsgründe
§ 3 Anhörung
§ 4 Rechts- und Amtshilfe
§ 5 Wahrnehmung der Befugnisse
§ 6 Entschädigung
§ 7 Inkrafttreten