Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
ERSTER ABSCHNITT Genehmigungsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Herstellung und Inverkehrbringen
§ 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
§ 4 Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
§ 4 a Auslandsgeschäfte
§ 5 Befreiungen
§ 6 Versagung der Genehmigung
§ 7 Widerruf der Genehmigung
§ 8 Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung
§ 9 Entschädigung im Falle des Widerrufs
§ 10 Inhalt und Form der Genehmigung
§ 11 Genehmigungsbehörden
ZWEITER ABSCHNITT Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
§ 12 Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen
§ 12 a Besondere Meldepflichten
§ 13 Sicherstellung und Einziehung
§ 13 a Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
§ 14 Überwachungsbehörden
§ 15 Bundeswehr und andere Organe
DRITTER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für Atomwaffen
§ 16 Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis
§ 17 Verbot von Atomwaffen
VIERTER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
§ 18 Verbot von biologischen und chemischen Waffen
§ 18 a Verbot von Antipersonenminen
FÜNFTER ABSCHNITT Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 Strafvorschriften gegen Atomwaffen
§ 20 Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen
§ 20 a Strafvorschriften gegen Antipersonenminen
§ 21 Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 22 Ausnahmen
§ 22 a Sonstige Strafvorschriften
§ 22 b Verletzung von Ordnungsvorschriften
§ 23 Verwaltungsbehörden
§ 24 Einziehung und Erweiterter Verfall
§ 25
SECHSTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 26 Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen
§ 26 a Anzeige der Ausübung der tatsächlichen Gewalt
§ 26 b Übergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 27 Zwischenstaatliche Verträge
§ 28 Berlin-Klausel
§ 29
Anlage