Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes

Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
DRITTER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für Atomwaffen
VIERTER ABSCHNITT Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition