Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
TITEL I Begriffsbestimmungen
TITEL II Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und Personenverkehr
KAPITEL 1 Überschreiten der Binnengrenzen
KAPITEL 2 Überschreiten der Außengrenzen
KAPITEL 3 Sichtvermerke
ABSCHNITT 1 Sichtvermerke für einen kurzfristigen Aufenthalt
ABSCHNITT 2 Sichtvermerke für einen längerfristigen Aufenthalt
KAPITEL 4 Voraussetzungen für den Reiseverkehr von Drittausländern
KAPITEL 5 Aufenthaltstitel und Ausschreibung zur Einreiseverweigerung
KAPITEL 6 Weitere Maßnahmen
TITEL IV Schengener Informationssystem
KAPITEL 1 Einrichtung des Schengener Informationssystems
KAPITEL 4 Verteilung der Kosten des Schengener Informationssystems
TITEL VII Exekutivausschuß


 Änderungsinformation