Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 1 Mitwirkung des Bundestages
§ 2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 3 Vorhaben der Europäischen Union
§ 4 Grundsätze der Unterrichtung
§ 5 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 6 Förmliche und allgemeine Zuleitung
§ 7 Berichtsbogen und Umfassende Bewertung
§ 8 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
§ 9 Stellungnahmen des Bundestages
§ 10 Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen
§ 11 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 12 Vereinbarung Bundestag - Bundesregierung
Anlage