Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Verpflichtung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Verpflichtung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
Vorspann
I. Die Gemeinschaftsverpflegung:
II. Ständige Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung:
III. Vorübergehende Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung: