Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheimschutzes (LSÜG)
Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheimschutzes
LSÜG
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Betroffener Personenkreis
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Verschlußsachen
§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 6 Rechte der betroffenen Person
Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 11 Datenerhebung, Befugnisse der mitwirkenden Behörde
§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
Dritter Abschnitt Verfahren
§ 13 Sicherheitserklärung
§ 14 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
§ 18 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
§ 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
§ 21 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
§ 22 Übermittlung und Zweckbindung
§ 23 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
§ 24 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen
§ 25 Anwendungsbereich
§ 26 Zuständigkeit
§ 27 Sicherheitserklärung
§ 28 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
§ 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 32 Datenverarbeitung und -berichtigung in automatisierten Dateien
Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften
§ 33 Reisebeschränkungen
§ 34 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
§ 34 a Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 35 Ermächtigung zur Rechtsverordnung
§ 36 Inkrafttreten