Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheimschutzes (LSÜG)

Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheimschutzes
LSÜG