Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
§ 1 (Zulässigkeit)
§ 2 (Fälle der vereinfachten Verkündung oder Bekanntgabe)
§ 3 (Form der vereinfachten Verkündung oder Bekanntgabe)
§ 4 (Durchführung)
§ 5 (Bekanntgabe von Beschlüssen)
§ 6 (Besonderheiten im Verteidigungsfall)
§ 7 (Aufwendungsersatzanspruch)
§ 8 (Strafvorschriften)
§ 9 (Inkrafttreten)