Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die politischen Parteien

Gesetz über die politischen Parteien
DRITTER ABSCHNITT Aufstellung von Wahlbewerbern
SIEBTER ABSCHNITT Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien