Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Prüfung der Landtagswahlen
Gesetz über die Prüfung der Landtagswahlen
§ 1 Wahlanfechtung und Anfechtungsgründe
§ 2 Einspruchsberechtigte
§ 3 Einlegung des Einspruchs, Einspruchsfrist
§ 4 Zuständigkeit des Landtags, Wahlprüfungsausschuß
§ 5 Vorprüfung des Einspruches
§ 6 Ladung zur mündlichen Verhandlung, Beteiligte
§ 7 Mündliche Verhandlung
§ 8 Anwendung von Vorschriften der Zivilprozeßordnung
§ 9 Beratung im Wahlprüfungsausschuß
§ 10 Vorlage an die Vollversammlung des Landtags
§ 11 Entscheidung des Landtags
§ 12 Nachträgliches Wahlprüfungsverfahren
§ 13 Wirkung der Entscheidung des Landtags, einstweilige Anordnung
§ 14 Wahlprüfungsbeschwerde
§ 15 Kosten des Verfahrens
§ 16 Inkrafttreten