Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (LWO)

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes
LWO
1. ABSCHNITT Gliederung des Wahlgebiets