Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Europawahlgesetz
Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Europawahlgesetz
Vorspann
§ 1 Wahlorgane bei Europawahlen
§ 2 Inkrafttreten; Aufhebung des bisherigen Rechts