Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre
§ 1 Aufgabe
§ 2 Rechtsstellung
§ 3 Ernennung
§ 4 Eidesleistung
§ 5 Amtsbezüge
§ 6 Beendigung und Entlassung
§ 7 Inkrafttreten