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Nach §
9 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 14. Oktober 2008 (GBl.
S. 313314) ergeht auf die Änderung der Geschäftsbereiche der Ministerien folgender Hinweis der Landesregierung vom 5. Juli 2011 (GBl.
S. 382):
Infolge der Entscheidung der Landesregierung, in der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien Anpassungen vorzunehmen, gehen die in Gesetzen und Rechtsverordnungen bestimmten Zuständigkeiten mit Wirkung vom 21. Juni 2011 auf das nach der Neuabgrenzung jeweils zuständige Ministerium über.