Die Wiedergabe der Vorschriften erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg
Gesetz zu einem Konsultationsverfahren zur Kostenfolgenabschätzung nach Artikel 71 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (KonnexAG)

Gesetz zu einem Konsultationsverfahren zur Kostenfolgenabschätzung nach Artikel 71 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
KonnexAG